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Ambulanter Pflegedienst/ Sozialdienst





Ein ambulanter Pflegedienst kann in Anspruch genommen werden, wenn eine Person aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkung nicht mehr in der Lage ist, die täglichen Aufgaben des Alltags selbstständig zu bewältigen. Dies kann beispielsweise bei älteren Menschen , Menschen mit chronischen Krankheiten oder Menschen mit Behinderungen der Fall sein.

Der ambulante Pflegedienst bietet Unterstützung in verschiedenen Bereichen an. Wie z. B. bei der Körperpflege, der Hauswirtschaft vor allem bei der medizinischen Versorgung. Ebenfalls Unterstützung bei der Mobilisation, Verbandswechsel mit Wundversorgung, anziehen von Stützstrümpfen, Medikamenten-Vorbereitung und Gabe, Injektionen und viele weitere Vorgänge, die gesetzlich nur von Fachpersonal (geschult oder unterwiesen) erledigt werden darf.

In der Regel wird die Inanspruchnahme eines solchen Dienstes bei entsprechender Diagnose von einem Arzt

verordnet. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, wenn die Pflegebedürftigkeit durch die ärztliche Verordnung nachgewiesen ist und die Voraussetzungen für eine Pflegestufe oder Pflegegrad erfüllt sind.


Stundenweise Alltagesbegleitung



Ein Tagesbegleiter unterstützt und begleitet Menschen im Alltag, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung Hilfe benötigen. Dabei geht es vor allem darum, den Betroffenen Gesellschaft zu leisten, sie bei alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen, bspw. bei der Nahrungszubereitung, der Aufnahme, Begleitung in die Kirche oder zum Arzt, Einkäufe erledigen oder Begleitung hierfür. Die Betreuung findet dabei in der Regel stundenweise und nur tagsüber statt.


24-Stunden-Betreuung und Pflege



Eine 24-Stunden-Betreuung kann erforderlich werden, wenn eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, alleine zu leben und Tag und Nacht Hilfe und Unterstützung benötigt. Dies kann bspw. bei älteren Menschen mit Demenz, körperlichen Beeinträchtigungen oder schweren Erkrankungen der Fall sein. Auch bei jüngeren Menschen mit Behinderungen oder schweren chronischen Erkrankungen kann eine 24h-Betreuung notwendig werden, um eine angemessene Versorgung und Betreuung zu gewährleisten. Eine solche Betreuung kann sowohl in der eigenen Wohnung oder in betreuten Wohngemeinschaften erfolgen.

Eine 24-Stunden-Betreuungskraft umfasst die Pflege (Grundpflege)/Betreuung, den kompletten hauswirtschaftlichen Bereich und dient als Gesellschaft. Trotz des Arbeitspensums und ständigen Bereitschaft, heißt es nicht, dass eine 24-Stunden-Betreuungskraft 24 Stunden arbeitet. Auch hier gilt eine 40-Std.-Woche und 6 Stunden Arbeitstag (Mo-So.) mit täglichen Pausen. Jedoch wird hier unterschieden zwischen tatsächlicher Arbeitszeit und Bereitschaftszeit.

Sie können sich gerne von verschiedenen Anbietern kostenlose Angebote zum Vergleich einholen. Mittlerweile ist eine 24-Stunden-Pflegekraft kostengünstiger (vor allem bei 2-zu-pflegenden-Personen, trotz Teilkostenübernahme der Pflegekasse). Ein weiteres entscheidendes Kriterium für eine Entscheidung ist, dass diese Pflegekraft nur für die Person/-en im Haushalt zuständig ist und nicht für eine ganze Station an Pflegebedürftigen!

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